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Von Lieferantenunterlagen zur PPWR-Konformitätserklärung — in wenigen Schritten

Die PPWR-Konformitätserklärung nach Anhang VIII steht und fällt mit den Daten Ihrer Verpackungslieferanten. Das Problem in der Praxis: Diese Daten kommen unstrukturiert – als PDF, Datenblatt oder E-Mail. Dieser Beitrag zeigt den Weg von den Lieferantenunterlagen zur fertigen Erklärung, inklusive dem Sonderfall, dass der Lieferant gar nichts liefert.

Kurzfassung: Sammeln Sie je Verpackung die Lieferantenangaben zu Material, Recyclingfähigkeit und Stoffen (Art. 5). Eine KI liest diese Unterlagen aus und befüllt die Erklärung nach Anhang VIII vor; die zeichnungsberechtigte Person prüft und gibt frei. Fehlt ein Pflichtfeld, ist die Erklärung ungültig. Erklärung und technische Dokumentation gemeinsam aufbewahren (5/10 Jahre).

Welche Daten Sie vom Lieferanten brauchen

Für die Konformitätserklärung nach Anhang VIII müssen Angaben zu Material, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen (Art. 5) aus den Lieferantenunterlagen zusammengeführt werden. Lieferanten liefern diese Daten oft unstrukturiert – eine gezielte Anfrage sollte je Verpackungstyp genau die Anhang-VIII-Felder abfragen, damit nichts fehlt.

Der Weg in sechs Schritten

SchrittWas passiertWer ist zuständig
1. Unterlagen sammelnDatenblätter und Nachweise je Verpackung zusammenführenSie / Einkauf
2. KI-AusleseKI liest Material, Stoffe und Nachweise aus den DokumentenSystem
3. Pflichtfelder prüfenDie 8 Anhang-VIII-Angaben auf Vollständigkeit prüfenSie
4. SprachvarianteErklärung in der für den Zielmarkt geforderten Sprache bereitstellenSie
5. FreigabePrüfung und Unterschrift des EntwurfsZeichnungsberechtigte Person
6. ArchivierungErklärung + technische Doku aufbewahren (5/10 Jahre)Sie

KI liest aus – der Mensch gibt frei

Eine KI kann aus hochgeladenen Lieferantendokumenten die relevanten Angaben automatisch auslesen und die Erklärung vorbefüllen. Der letzte Schritt bleibt aber immer eine fachliche Prüfung und Freigabe durch eine zeichnungsberechtigte Person – die KI liefert den Vorschlag, der Mensch trägt die Verantwortung. Fehlt eines der acht Pflichtfelder aus Anhang VIII, ist die Erklärung unvollständig und rechtlich nicht gültig.

Sonderfall: der Lieferant liefert nichts

Bei Importen aus Drittstaaten liefern Lieferanten häufig keine PPWR-konformen Angaben. Dann muss der EU-Erzeuger die Erklärung hilfsweise selbst erstellen – auf Basis der verfügbaren Informationen und mit Dokumentation, worauf sie beruht. Mehr dazu: PPWR-Import aus China selbst erstellen und Erzeuger oder Lieferant?

Lieferantenunterlagen rein, fertige Erklärung raus

Dossio liest Ihre Lieferanten-PDFs, Datenblätter und Scans automatisch aus und befüllt die Konformitätserklärung nach Anhang VIII vor – Sie prüfen und geben frei. Ein echtes Muster können Sie ohne Anmeldung ansehen.

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Häufige Fragen

Welche Daten muss ich vom Lieferanten anfordern?
Material/Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffangaben nach Art. 5 – gezielt je Verpackungstyp.

Was, wenn der Lieferant nichts liefert?
Dann erstellt der EU-Erzeuger die Erklärung hilfsweise selbst und dokumentiert die Grundlage.

Kann KI die Erklärung allein erstellen?
Sie befüllt vor; Prüfung und Freigabe bleiben beim Menschen.

Wie lange aufbewahren?
5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg), zusammen mit der technischen Dokumentation.

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Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.