Von Lieferantenunterlagen zur PPWR-Konformitätserklärung — in wenigen Schritten
Die PPWR-Konformitätserklärung nach Anhang VIII steht und fällt mit den Daten Ihrer Verpackungslieferanten. Das Problem in der Praxis: Diese Daten kommen unstrukturiert – als PDF, Datenblatt oder E-Mail. Dieser Beitrag zeigt den Weg von den Lieferantenunterlagen zur fertigen Erklärung, inklusive dem Sonderfall, dass der Lieferant gar nichts liefert.
Welche Daten Sie vom Lieferanten brauchen
Für die Konformitätserklärung nach Anhang VIII müssen Angaben zu Material, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen (Art. 5) aus den Lieferantenunterlagen zusammengeführt werden. Lieferanten liefern diese Daten oft unstrukturiert – eine gezielte Anfrage sollte je Verpackungstyp genau die Anhang-VIII-Felder abfragen, damit nichts fehlt.
Der Weg in sechs Schritten
| Schritt | Was passiert | Wer ist zuständig |
|---|---|---|
| 1. Unterlagen sammeln | Datenblätter und Nachweise je Verpackung zusammenführen | Sie / Einkauf |
| 2. KI-Auslese | KI liest Material, Stoffe und Nachweise aus den Dokumenten | System |
| 3. Pflichtfelder prüfen | Die 8 Anhang-VIII-Angaben auf Vollständigkeit prüfen | Sie |
| 4. Sprachvariante | Erklärung in der für den Zielmarkt geforderten Sprache bereitstellen | Sie |
| 5. Freigabe | Prüfung und Unterschrift des Entwurfs | Zeichnungsberechtigte Person |
| 6. Archivierung | Erklärung + technische Doku aufbewahren (5/10 Jahre) | Sie |
KI liest aus – der Mensch gibt frei
Eine KI kann aus hochgeladenen Lieferantendokumenten die relevanten Angaben automatisch auslesen und die Erklärung vorbefüllen. Der letzte Schritt bleibt aber immer eine fachliche Prüfung und Freigabe durch eine zeichnungsberechtigte Person – die KI liefert den Vorschlag, der Mensch trägt die Verantwortung. Fehlt eines der acht Pflichtfelder aus Anhang VIII, ist die Erklärung unvollständig und rechtlich nicht gültig.
Sonderfall: der Lieferant liefert nichts
Bei Importen aus Drittstaaten liefern Lieferanten häufig keine PPWR-konformen Angaben. Dann muss der EU-Erzeuger die Erklärung hilfsweise selbst erstellen – auf Basis der verfügbaren Informationen und mit Dokumentation, worauf sie beruht. Mehr dazu: PPWR-Import aus China selbst erstellen und Erzeuger oder Lieferant?
Lieferantenunterlagen rein, fertige Erklärung raus
Dossio liest Ihre Lieferanten-PDFs, Datenblätter und Scans automatisch aus und befüllt die Konformitätserklärung nach Anhang VIII vor – Sie prüfen und geben frei. Ein echtes Muster können Sie ohne Anmeldung ansehen.
Muster ansehen & kostenlos startenHäufige Fragen
Welche Daten muss ich vom Lieferanten anfordern?
Material/Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffangaben nach Art. 5 – gezielt je Verpackungstyp.
Was, wenn der Lieferant nichts liefert?
Dann erstellt der EU-Erzeuger die Erklärung hilfsweise selbst und dokumentiert die Grundlage.
Kann KI die Erklärung allein erstellen?
Sie befüllt vor; Prüfung und Freigabe bleiben beim Menschen.
Wie lange aufbewahren?
5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg), zusammen mit der technischen Dokumentation.
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Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.